Studienstarthilfe
Zuständig Studierenden- und Studentenwerke (Ämter für Ausbildungsförderung)
Die Studienstarthilfe kam mit der 29. BAföG-Novelle und federt die teuren ersten Wochen ab — Kaution, Laptop, Semesterbeitrag. Sie wird einmalig gezahlt, muss nicht zurückgezahlt werden und wird nicht als Einkommen aufs BAföG oder andere Leistungen angerechnet.
Wer hat Anspruch
- Jünger als 25 bei Studienbeginn
- Aufnahme eines Erststudiums
- Dein Haushalt hat im Monat vor Studienbeginn eine bedürftigkeitsgeprüfte Sozialleistung bezogen
So beantragst du es
Stell den Antrag über das Portal BAföG Digital — dort, wo auch der BAföG-Antrag läuft.
Aktuelle & angekündigte Änderungen
Neu seit der 29. BAföG-Novelle (Wintersemester 2024/25).
Quellen
- 29. BAföG-Novelle — Verbesserungen zum Wintersemester 2024/25 — Deutsches Studierendenwerk (abgerufen 10. Juli 2026)
- BAföG Digital — Antragsportal — Bund und Länder (abgerufen 10. Juli 2026)
Zuletzt geprüft 10. Juli 2026
Verwandte Förderungen
BAföG
bis zu 992 € pro Monat
Die zentrale staatliche Studienförderung: bis zu 992 € im Monat — zur Hälfte Zuschuss, zur Hälfte zinsloses Darlehen, dessen Rückzahlung bei 10.010 € gedeckelt ist.
Aufstiegs-BAföG (AFBG)
bis zu 15.000 € variabel
Fördert Meister, Fachwirt, Techniker und über 700 weitere Aufstiegsfortbildungen: die Hälfte von bis zu 15.000 € Lehrgangskosten geschenkt, dazu bei Vollzeit ein Unterhaltsbeitrag bis 1.019 € im Monat.