Zuschuss

Studienstarthilfe

Zuständig Studierenden- und Studentenwerke (Ämter für Ausbildungsförderung)

Die Studienstarthilfe kam mit der 29. BAföG-Novelle und federt die teuren ersten Wochen ab — Kaution, Laptop, Semesterbeitrag. Sie wird einmalig gezahlt, muss nicht zurückgezahlt werden und wird nicht als Einkommen aufs BAföG oder andere Leistungen angerechnet.

Wer hat Anspruch

  • Jünger als 25 bei Studienbeginn
  • Aufnahme eines Erststudiums
  • Dein Haushalt hat im Monat vor Studienbeginn eine bedürftigkeitsgeprüfte Sozialleistung bezogen

So beantragst du es

Stell den Antrag über das Portal BAföG Digital — dort, wo auch der BAföG-Antrag läuft.

Beantragen / offizieller Kanal

Aktuelle & angekündigte Änderungen

Neu seit der 29. BAföG-Novelle (Wintersemester 2024/25).

Quellen

Zuletzt geprüft 10. Juli 2026

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