Zuschuss

Aufstiegs-BAföG (AFBG)

Zuständig Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Das Aufstiegs-BAföG (AFBG) ist das Geschwister des BAföG für die berufliche Aufstiegsfortbildung — nicht für Hochschulabschlüsse. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis 15.000 € werden zur Hälfte als Zuschuss übernommen; die andere Hälfte gibt es optional als KfW-Darlehen, von dem bei bestandener Prüfung 50 % erlassen werden. In Vollzeit kommt ein einkommensabhängiger Unterhaltsbeitrag bis 1.019 € monatlich dazu, plus 235 € für Ehepartner:in, 235 € je Kind und 150 € Kinderbetreuung pro Kind.

Wer hat Anspruch

  • Vorbereitung auf eine von über 700 Aufstiegsfortbildungen — Meister:in, Fachwirt:in, Techniker:in, Erzieher:in u. v. m.
  • Nicht für Hochschulabschlüsse wie Bachelor oder Master
  • Keine Altersgrenze
  • Unterhaltsbeitrag nur bei Vollzeitmaßnahmen, einkommens- und vermögensabhängig

So beantragst du es

Stell den Antrag über aufstiegs-bafoeg.de — von dort geht es zur zuständigen AFBG-Stelle deines Bundeslands.

Beantragen / offizieller Kanal

Aktuelle & angekündigte Änderungen

Ein Entwurf zur AFBG-Novelle (Oktober 2026) sieht rund +8 % und einen Zuschussanteil von 60 % statt 50 % vor — noch nicht Gesetz.

Quellen

Zuletzt geprüft 10. Juli 2026

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