Aufstiegs-BAföG (AFBG)
Zuständig Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Das Aufstiegs-BAföG (AFBG) ist das Geschwister des BAföG für die berufliche Aufstiegsfortbildung — nicht für Hochschulabschlüsse. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis 15.000 € werden zur Hälfte als Zuschuss übernommen; die andere Hälfte gibt es optional als KfW-Darlehen, von dem bei bestandener Prüfung 50 % erlassen werden. In Vollzeit kommt ein einkommensabhängiger Unterhaltsbeitrag bis 1.019 € monatlich dazu, plus 235 € für Ehepartner:in, 235 € je Kind und 150 € Kinderbetreuung pro Kind.
Wer hat Anspruch
- Vorbereitung auf eine von über 700 Aufstiegsfortbildungen — Meister:in, Fachwirt:in, Techniker:in, Erzieher:in u. v. m.
- Nicht für Hochschulabschlüsse wie Bachelor oder Master
- Keine Altersgrenze
- Unterhaltsbeitrag nur bei Vollzeitmaßnahmen, einkommens- und vermögensabhängig
So beantragst du es
Stell den Antrag über aufstiegs-bafoeg.de — von dort geht es zur zuständigen AFBG-Stelle deines Bundeslands.
Aktuelle & angekündigte Änderungen
Ein Entwurf zur AFBG-Novelle (Oktober 2026) sieht rund +8 % und einen Zuschussanteil von 60 % statt 50 % vor — noch nicht Gesetz.
Quellen
- Wie wird mit dem Aufstiegs-BAföG gefördert? — BMBFSFJ (aufstiegs-bafoeg.de) (abgerufen 10. Juli 2026)
- Aufstiegs-BAföG — BMBFSFJ (aufstiegs-bafoeg.de) (abgerufen 10. Juli 2026)
Zuletzt geprüft 10. Juli 2026
Verwandte Förderungen
BAföG
bis zu 992 € pro Monat
Die zentrale staatliche Studienförderung: bis zu 992 € im Monat — zur Hälfte Zuschuss, zur Hälfte zinsloses Darlehen, dessen Rückzahlung bei 10.010 € gedeckelt ist.
Studienstarthilfe
1.000 € einmalig
Einmalig 1.000 € für Studienanfänger:innen unter 25, deren Haushalt im Monat vor Studienbeginn Sozialleistungen bezogen hat — geschenkt und ohne Anrechnung.