Zuschuss

BAföG

Zuständig Studierenden- und Studentenwerke (Ämter für Ausbildungsförderung)

Das BAföG ist das Rückgrat der Studienfinanzierung und wird monatlich vom Amt für Ausbildungsförderung deines Studierendenwerks ausgezahlt. Die eine Hälfte bekommst du geschenkt, die andere ist ein zinsloses Staatsdarlehen — egal wie lange du gefördert wurdest, zurückzahlen musst du höchstens 10.010 € (77 Raten à 130 €), der Rest wird nach 20 Jahren erlassen. Gefördert werden Erststudium und konsekutiver Master in der Regelstudienzeit.

Wer hat Anspruch

  • Erststudium oder konsekutiver Master, Studienstart vor deinem 45. Geburtstag
  • Deutsche Staatsangehörigkeit; EU-Bürger:innen mit Daueraufenthalt, Arbeitnehmerstatus oder mindestens 6 Monaten studiennaher Vorbeschäftigung
  • Nicht-EU: u. a. über Daueraufenthaltstitel, Aufenthaltserlaubnis plus 15 Monate rechtmäßigen Aufenthalt, 5 Jahre eigene Arbeit in Deutschland oder Eltern mit 3 von 6 Arbeitsjahren hier
  • Elterneinkommen über den Freibeträgen mindert die Förderung — 2.540 € netto im Monat bleiben bei Paaren anrechnungsfrei
  • Eigenes Vermögen: 15.000 € frei unter 30, 45.000 € ab 30

So beantragst du es

Stell den Antrag online über BAföG Digital — gefördert wird ab dem Antragsmonat, nie rückwirkend. Reich ihn also früh ein, auch wenn noch Unterlagen fehlen.

Fristen: Ab Antragsmonat, nie rückwirkend; bewilligt wird jeweils für 12 Monate

Beantragen / offizieller Kanal

Aktuelle & angekündigte Änderungen

Ein Koalitionsentwurf will die Wohnpauschale von 380 € auf 440 € anheben (berichtet für 2026/27–2027) und den Grundbedarf 2027–29 stufenweise erhöhen — noch nicht Gesetz.

Quellen

Zuletzt geprüft 10. Juli 2026

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