Versicherung

Studentische Krankenversicherung (KVdS)

Zuständig Gesetzliche Krankenkassen

Für Studierende gibt es einen eigenen, gedeckelten Tarif in der gesetzlichen Krankenversicherung: die KVdS. 2026 setzt er sich zusammen aus 87,38 € Grundbeitrag, dem Zusatzbeitrag deiner Kasse und 30,78 € (unter 23 oder mit Kind) bis 35,91 € (kinderlos ab 23) Pflegeversicherung — insgesamt rund 120–150 € im Monat. Davor bist du in der Regel bis 25 kostenlos über deine Eltern familienversichert. Internationale Studierende sind gleichgestellt; EU-Studierende können oft die EHIC-Karte nutzen.

Wer hat Anspruch

  • Eingeschrieben an einer deutschen Hochschule
  • Die KVdS gilt bis zu deinem 30. Geburtstag
  • Kostenlose Familienversicherung in der Regel bis 25 — mit Einkommensgrenzen
  • Wechsel in die private Versicherung nur innerhalb von 3 Monaten nach der Ersteinschreibung

So beantragst du es

Such dir eine gesetzliche Krankenkasse aus und beantrage dort zur Einschreibung den Studierendentarif.

Fristen: PKV-Befreiung nur in den ersten 3 Monaten nach Ersteinschreibung

Quellen

Zuletzt geprüft 10. Juli 2026