Versicherung
Studentische Krankenversicherung (KVdS)
Zuständig Gesetzliche Krankenkassen
Für Studierende gibt es einen eigenen, gedeckelten Tarif in der gesetzlichen Krankenversicherung: die KVdS. 2026 setzt er sich zusammen aus 87,38 € Grundbeitrag, dem Zusatzbeitrag deiner Kasse und 30,78 € (unter 23 oder mit Kind) bis 35,91 € (kinderlos ab 23) Pflegeversicherung — insgesamt rund 120–150 € im Monat. Davor bist du in der Regel bis 25 kostenlos über deine Eltern familienversichert. Internationale Studierende sind gleichgestellt; EU-Studierende können oft die EHIC-Karte nutzen.
Wer hat Anspruch
- Eingeschrieben an einer deutschen Hochschule
- Die KVdS gilt bis zu deinem 30. Geburtstag
- Kostenlose Familienversicherung in der Regel bis 25 — mit Einkommensgrenzen
- Wechsel in die private Versicherung nur innerhalb von 3 Monaten nach der Ersteinschreibung
So beantragst du es
Such dir eine gesetzliche Krankenkasse aus und beantrage dort zur Einschreibung den Studierendentarif.
Fristen: PKV-Befreiung nur in den ersten 3 Monaten nach Ersteinschreibung
Quellen
- Krankenversicherung der Studenten (KVdS) — vdek — Verband der Ersatzkassen (abgerufen 10. Juli 2026)
- GKV-Spitzenverband — GKV-Spitzenverband (abgerufen 10. Juli 2026)
Zuletzt geprüft 10. Juli 2026