Deutschlandstipendium
Zuständig Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Das Deutschlandstipendium belohnt Leistung und Engagement — unabhängig von Einkommen und Nationalität. Deine Hochschule wählt die Stipendiat:innen aus, und jeder private Förderbeitrag von 150 € wird vom Bund um 150 € verdoppelt. Es läuft mindestens zwei Semester, ist verlängerbar und wird nicht aufs BAföG angerechnet.
Wer hat Anspruch
- Eingeschrieben an einer teilnehmenden deutschen Hochschule
- Überzeugende Studienleistungen plus gesellschaftliches oder persönliches Engagement
- Jede Nationalität, keine Altersgrenze
- Nicht kombinierbar mit einem Stipendium der Begabtenförderungswerke
So beantragst du es
Bewirb dich direkt über das Portal deiner Hochschule — jede Hochschule hat ihr eigenes Bewerbungsfenster.
Fristen: Bewerbungsfenster je Hochschule — z. B. Freiburg 1.–31. März, Erfurt 29. Juni–9. August
Beantragen / offizieller Kanal →Quellen
- Deutschlandstipendium — Häufig gestellte Fragen — Bundesministerium (deutschlandstipendium.de) (abgerufen 10. Juli 2026)
- Deutschlandstipendium — Bundesministerium (deutschlandstipendium.de) (abgerufen 10. Juli 2026)
Zuletzt geprüft 10. Juli 2026
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