Wohnen
Wohngeld
Zuständig Kommunale Wohngeldbehörden
Wohngeld ist die Auffanglösung für alle, die „dem Grunde nach" kein BAföG bekommen können — etwa weil sie nach 45 gestartet sind, die Förderungshöchstdauer überschritten haben, in Teilzeit studieren, der Leistungsnachweis fehlt oder ein Fachrichtungswechsel nicht anerkannt wurde. Seit der Wohngeld-Plus-Reform zählt eine Heiz- und CO2-Komponente dazu; die Höhe folgt einer Formel aus Haushaltsgröße, Einkommen, Miete und Mietstufe.
Wer hat Anspruch
- Entscheidend: kein BAföG-Anspruch „dem Grunde nach"
- Typische Fälle: Studienstart nach 45, Förderungshöchstdauer überschritten, Teilzeitstudium, fehlender Leistungsnachweis, nicht anerkannter Fachrichtungswechsel
- Auch gemischte Haushalte, z. B. mit Kind, können Anspruch haben
- Internationale Studierende mit rechtmäßigem Aufenthalt: ohne BAföG-Anspruch greift der Ausschluss nicht
So beantragst du es
Stell den Antrag bei der Wohngeldbehörde deiner Stadt oder deines Landkreises.
Aktuelle & angekündigte Änderungen
Zuletzt im Januar 2025 um rund 15 % erhöht (Wohngeld-Plus); die nächste Anpassung steht im Januar 2027 an.
Quellen
- Wohngeld für Studierende — Studis Online (abgerufen 10. Juli 2026)
- Wohngeld für Studenten — wohngeld.org (abgerufen 10. Juli 2026)
Zuletzt geprüft 10. Juli 2026