Steuervorteil

Werkstudentenprivileg

Zuständig Gesetzliche Krankenkassen

Das Werkstudentenprivileg macht Studijobs günstig: Bleibst du in der Vorlesungszeit bei maximal 20 Wochenstunden, ist dein Job von Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit — du zahlst nur den Rentenanteil von 9,3 %. Nachts, am Wochenende und in den Semesterferien darf es mehr sein, über 20 Stunden aber höchstens 26 Wochen im Jahr. Minijobs bis 603 € im Monat (2026) laufen separat und weitgehend abgabenfrei.

Wer hat Anspruch

  • Eingeschrieben — das Studium bleibt deine Hauptsache
  • Maximal 20 Stunden pro Woche in der Vorlesungszeit; mehr nur nachts, am Wochenende oder in den Ferien (über 20 Stunden: max. 26 Wochen/Jahr)
  • Nicht-EU: 140 volle oder 280 halbe Tage im Jahr oder bis zu 20 Wochenstunden (§ 16b AufenthG)
  • EU-Studierende: keine ausländerrechtlichen Arbeitsgrenzen

So beantragst du es

Nichts zu beantragen — dein Arbeitgeber rechnet dich als Werkstudent:in ab; halte deine Immatrikulationsbescheinigung bereit.

Quellen

Zuletzt geprüft 10. Juli 2026