Steuervorteil
Werkstudentenprivileg
Zuständig Gesetzliche Krankenkassen
Das Werkstudentenprivileg macht Studijobs günstig: Bleibst du in der Vorlesungszeit bei maximal 20 Wochenstunden, ist dein Job von Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit — du zahlst nur den Rentenanteil von 9,3 %. Nachts, am Wochenende und in den Semesterferien darf es mehr sein, über 20 Stunden aber höchstens 26 Wochen im Jahr. Minijobs bis 603 € im Monat (2026) laufen separat und weitgehend abgabenfrei.
Wer hat Anspruch
- Eingeschrieben — das Studium bleibt deine Hauptsache
- Maximal 20 Stunden pro Woche in der Vorlesungszeit; mehr nur nachts, am Wochenende oder in den Ferien (über 20 Stunden: max. 26 Wochen/Jahr)
- Nicht-EU: 140 volle oder 280 halbe Tage im Jahr oder bis zu 20 Wochenstunden (§ 16b AufenthG)
- EU-Studierende: keine ausländerrechtlichen Arbeitsgrenzen
So beantragst du es
Nichts zu beantragen — dein Arbeitgeber rechnet dich als Werkstudent:in ab; halte deine Immatrikulationsbescheinigung bereit.
Quellen
- Werkstudentenprivileg — summa summarum Lexikon — Deutsche Rentenversicherung (abgerufen 10. Juli 2026)
- GKV-Spitzenverband — GKV-Spitzenverband (abgerufen 10. Juli 2026)
Zuletzt geprüft 10. Juli 2026