Ermäßigung
Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Zuständig ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Jeder Haushalt in Deutschland zahlt den Rundfunkbeitrag von 18,36 € im Monat. Beziehst du BAföG und wohnst nicht bei deinen Eltern, wird dein Haushalt auf Antrag vollständig befreit; für Fälle knapp über der Grenze gibt es eine Härtefallregelung. Die Befreiung ist rückwirkend für bis zu drei Jahre möglich.
Wer hat Anspruch
- Du beziehst BAföG
- Du wohnst nicht bei deinen Eltern
- Härtefallregelung, wenn dein Einkommen die Grenze nur knapp übersteigt
So beantragst du es
Stell den Antrag online auf rundfunkbeitrag.de und leg deinen aktuellen BAföG-Bescheid bei.
Fristen: Rückwirkend bis zu 3 Jahre
Beantragen / offizieller Kanal →Quellen
- Informationen für Studierende — ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (abgerufen 10. Juli 2026)
- Rundfunkbeitrag für Studenten — Studis Online (abgerufen 10. Juli 2026)
Zuletzt geprüft 10. Juli 2026