Ermäßigung

Befreiung vom Rundfunkbeitrag

Zuständig ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Jeder Haushalt in Deutschland zahlt den Rundfunkbeitrag von 18,36 € im Monat. Beziehst du BAföG und wohnst nicht bei deinen Eltern, wird dein Haushalt auf Antrag vollständig befreit; für Fälle knapp über der Grenze gibt es eine Härtefallregelung. Die Befreiung ist rückwirkend für bis zu drei Jahre möglich.

Wer hat Anspruch

  • Du beziehst BAföG
  • Du wohnst nicht bei deinen Eltern
  • Härtefallregelung, wenn dein Einkommen die Grenze nur knapp übersteigt

So beantragst du es

Stell den Antrag online auf rundfunkbeitrag.de und leg deinen aktuellen BAföG-Bescheid bei.

Fristen: Rückwirkend bis zu 3 Jahre

Beantragen / offizieller Kanal

Quellen

Zuletzt geprüft 10. Juli 2026