Geldleistung
Kindergeld
Kindergeld läuft im Studium einfach weiter: In der ersten Berufsausbildung oder im Erststudium bekommen es deine Eltern bis zu deinem 25. Geburtstag. Im Erststudium spielt dein eigener Verdienst keine Rolle; nach dem ersten Abschluss entfällt der Anspruch, wenn du mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest. Zum 1. Januar 2026 stieg es auf 259 € pro Monat, und in Sonderfällen kann es per Abzweigung direkt an dich gezahlt werden.
Wer hat Anspruch
- Unter 25 und in erster Berufsausbildung oder erstem Studium
- Nach dem ersten Abschluss: entfällt bei mehr als 20 Wochenstunden Arbeit
- Gezahlt wird an deine Eltern; Abzweigung an dich ist möglich
- Rückwirkend maximal 6 Monate
So beantragst du es
Deine Eltern stellen den Antrag bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit — online über arbeitsagentur.de.
Fristen: Rückwirkend maximal 6 Monate
Beantragen / offizieller Kanal →Aktuelle & angekündigte Änderungen
Zum 1. Januar 2026 von 255 € auf 259 € gestiegen.
Quellen
- Kindergeld steigt ab Januar 2026 — Bundesagentur für Arbeit (abgerufen 10. Juli 2026)
- Kindergeld — Bundesagentur für Arbeit (abgerufen 10. Juli 2026)
Zuletzt geprüft 10. Juli 2026