Geldleistung

Kindergeld

Zuständig Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit

Kindergeld läuft im Studium einfach weiter: In der ersten Berufsausbildung oder im Erststudium bekommen es deine Eltern bis zu deinem 25. Geburtstag. Im Erststudium spielt dein eigener Verdienst keine Rolle; nach dem ersten Abschluss entfällt der Anspruch, wenn du mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest. Zum 1. Januar 2026 stieg es auf 259 € pro Monat, und in Sonderfällen kann es per Abzweigung direkt an dich gezahlt werden.

Wer hat Anspruch

  • Unter 25 und in erster Berufsausbildung oder erstem Studium
  • Nach dem ersten Abschluss: entfällt bei mehr als 20 Wochenstunden Arbeit
  • Gezahlt wird an deine Eltern; Abzweigung an dich ist möglich
  • Rückwirkend maximal 6 Monate

So beantragst du es

Deine Eltern stellen den Antrag bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit — online über arbeitsagentur.de.

Fristen: Rückwirkend maximal 6 Monate

Beantragen / offizieller Kanal

Aktuelle & angekündigte Änderungen

Zum 1. Januar 2026 von 255 € auf 259 € gestiegen.

Quellen

Zuletzt geprüft 10. Juli 2026